Neuregelung der Kfz-GVO am 26. Mai 2010

Freitag, 06. Mai 2010

EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia hat eine Neuregelung der KFZ-GVO für den 26.05.2010 angekündigt. Folgt man dem Tenor seiner Argumentation ist mit einer gesonderten Regelung für den Vertrieb von Neuwagen, wie noch in der GVO 1400/2002 vorgesehen, nicht zu rechnen. Auf diesem Markt herrsche hinreichend Wettbewerb.

Anders sei dies allerdings im Bereich Service. Almunia hat angekündigt, dass der After-Sales-Markt seine Priorität Nr. 1 ist.

Ungeachtet all dessen hat Almunia auf den Direktverkauf durch den Hersteller und damit ein weiteres - bislang nicht in dieser Breite diskutiertes - Phänomen hingewiesen. So würden etwa in Deutschland nur noch 67 Prozent der Neuwagen über das Händlernetz verkauft. Vor Einführung der aktuellen Regelungen war dies rund 90 Prozent.

Den Bedenken einzelner Parlamentarier hinsichtlich des Mehrmarkenvertriebes (Mehrmarkenhandel) wurde ebenfalls eine Absage erteilt. Nach Ansicht Almunias werde es Mehrmarkenhandel weiterhin geben, wenn der Markt danach verlangt.

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Dr. Johannes Öhlböck LL.M.

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