Kommission leitet Untersuchung zur Finanzierung von Volkswagen in Portugal ein

Freitag, 16. Oktober 2014

Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die von Portugal geplante staatliche Zuwendung in Höhe von 36,15 Mio. EUR zugunsten von Volkswagen Autoeuropa, einer Tochtergesellschaft des Volkswagen-Konzerns, für ein Investitionsvorhaben in Setúbal mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Mit der Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens wird interessierten Drittparteien die Möglichkeit gegeben, zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte hierzu: „Die Kommission befürwortet Beihilfen zur Förderung von Investitionsvorhaben in benachteiligten Gebieten. Wir müssen jedoch sicherstellen, dass der Beitrag der Steuerzahler auf das erforderliche Minimum zur Durchführung der betreffenden Investition und Behebung eines Marktversagens begrenzt wird. Außerdem müssen wir bei staatlichen Beihilfen für Branchen, in denen Überkapazitäten oder andere strukturelle Probleme vorhanden sind, besonders wachsam sein, da derartige Beihilfen den Wettbewerb im Binnenmarkt erheblich verfälschen können.“

Im Juni 2014 meldete Portugal sein Vorhaben bei der Kommission an, die Einführung der neuen Automobilproduktionstechnologie „Modularer Querbaukasten“ durch Volkswagen Autoeuropa, eine Tochtergesellschaft des Volkswagen-Konzerns, in ihrer bestehenden Produktionsstätte in Palmela zu fördern. Diese neue Produktionstechnologie soll zu mehr Flexibilität bei der Herstellung von Pkw-Modellen führen. Palmela befindet sich in der Subregion Península de Setúbal, einem Gebiet mit hoher Arbeitslosigkeit und einem niedrigen Pro-Kopf-BIP, das in der portugiesischen Fördergebietskarte 2007-2014 (IP/07/153) als Fördergebiet nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ausgewiesen ist. Die Gesamtinvestitionskosten des Vorhabens wurden mit 672 Mio. EUR veranschlagt.

Nach den geltenden EU-Regionalbeihilfeleitlinien 2007-2013 dürfen die Mitgliedstaaten Investitionsvorhaben in benachteiligten Gebieten fördern, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind (siehe IP/05/1653). Beihilfen für große Investitionsvorhaben, die bestimmte Beträge übersteigen, müssen einzeln bei der Kommission angemeldet werden, da bei diesen Vorhaben das Risiko beihilfebedingter Wettbewerbsverzerrungen größer ist als bei kleinen Vorhaben. Werden solch umfangreiche Beihilfen einem Unternehmen mit einem Marktanteil von mehr als 25 % gewährt oder betreffen sie eine Investition, die zu einer erheblichen Steigerung der Produktionskapazitäten auf einem schrumpfenden Markt führt, muss die Kommission eine eingehende Prüfung der Beihilfe vornehmen.

Die von der Kommission durchgeführte vorläufige Prüfung ergab, dass der Marktanteil von Volkswagen 25 % übersteigt. In solchen Fällen muss die Kommission ein eingehendes Prüfverfahren einleiten. Darüber hinaus hat die Kommission Bedenken, dass die Beihilfeintensität (d. h. das Verhältnis der Beihilfe zu den beihilfefähigen Investitionskosten) möglicherweise höher ist als nach den Leitlinien zulässig. Die Kommission wird nun prüfen, ob diese Bedenken gerechtfertigt sind.

Hintergrund

Im Juni 2013 nahm die Kommission überarbeitete Regionalbeihilfeleitlinien an (siehe IP/13/569). Die Leitlinien traten am 1. Juli 2014 in Kraft und gelten für Regionalbeihilfen, die nach diesem Tag gewährt werden sollen.
Die Kommission hat im Juli diese Jahres Beschlüsse über die Vereinbarkeit vier separater Vorhaben Deutschlands, Ungarns und Spaniens mit den EU-Beihilfevorschriften erlassen (siehe IP/14/792). Gegenstand dieser Vorhaben war die Gewährung von Regionalbeihilfen zugunsten der Automobilhersteller Volkswagen, BMW und Ford zur Schaffung von Anreizen für große Investitionsvorhaben.

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Dr. Johannes Öhlböck LL.M.

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