Tachobetrug: 20 Monate Freiheitsstrafe

Freitag, 17. April 2014

Ein Mann hat von 2010 bis 2011 drei Autos verkauft und den Kilometerstand manipuliert. 20 Monate bedingte Freiheitsstrafe maß das Das LG St. Pölten wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges aus.

Das Landesgericht St. Pölten ging von schwerem gewerbsmäßigen Betrug aus und hat auf Basis von Gutachten festgestellt, dass der bislang unbescholtene 75 jährige von 26. Mai 2011 bis 10. Oktober 2011 im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit einem Mittäter mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, drei PKW-Käufer getäuscht (13 Hv 104/12z). Dies durch die Vorgabe, dass der am Auto-Tacho aufscheinende Kilometerstand dem tatsächlich gefahrenen Kilometerstand entsprechen. Das Gericht führte Täuschung über Tatsachen unter Verwendung unrichtiger Beweismittel, nämlich durch Manipulation der Kilometerstandsanzeigen und Vorlage gefälschter Servicebücher und Prüfberichte ins Treffen und verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten bedingt. Der Gesamtschaden betrug rund EUR 12.000,00. Im Detail stellten sich die Divergenzen am Kilometerstand dar wie folgt:

Bei einem VW Passat wurden 126.926 km angezeigt und tatsächlich 201.000 gefahren (Schaden € 4.873,00). Bei einem VW Golf 5 standen 133.313 km angezeigt, in Wahrheit waren es 330.000 (Schaden € 4.000,00). Der dritte Fall betraf ebenfalls ein VW Golf 5 mit 125.680 angezeigten und 163.737 gefahrenen Kilometern bei € 3.000,00 Schaden.

Die gegen das Urteil erhobene Nichtigkeitsbeschwerde des Mannes an den Obersten Gerichtshof blieb erfolglos (11 Os 81/13s).