Servicevertrag - Kündigung bei Audi per 30.06.2010

Mittwoch, 08. Juli 2008

Audi hat zum 30. Juni 2010 sämtliche Serviceverträge in Europa gekündigt. Das Auslaufen der aktuellen Gruppenfreistellungsverordnung (KFZ-GVO 1400/2002) wird somit langsam in der Branche spürbar.

Jörg Felske, Leiter Vertrieb Inland (BRD) begründete die Kündigung der Serviceverträge in einem Interview damit, dass man die Netze künftig einheitlich will und es dafür nur diese Option gab, sodass eine Änderungskündigung nicht in Frage kam. Gemeinsam mit dem deutschen Händlerverband werde nun eine zukunftorientierte Lösung für 2010 gesucht und ein neuer Service- und Teilevertrag werde im Dialog erarbeitet, so Felske weiter.

Unabhängig von der Generalkündigung wird nach Angaben von Audi die „freiwillige Service-Netzreduzierung per Abfindung (einvernehmliche Vertragsauflösung)“ fortgesetzt. 200 ehemalige Servicewerkstätten in Deutschland haben bisher schon von der der Auflösung der Verträge Gebrauch gemacht.

Mit der ordentlichen Kündigung der Serviceverträge hat der Servicebetrieb in der Regel keinen Anspruch auf Schadenersatz. Ein Ausgleichsanspruch besteht neben weiteren Voraussetzungen, falls die Werkstätte neue Kunden (Neuwagen) zugeführt bzw den Kontakt zu Altkunden intensiviert hat.

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Dr. Johannes Öhlböck LL.M.

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