OLG München - Anspruch auf Servicevertrag

Sonntag, 01. Mai 2010

Das Oberlandgericht München bestätigte in einem Urteil seine Rechtsprechung zum Anspruch zweier klagender Werkstattbetriebe auf einen Servicevertrag bei erfüllen sämtlicher vom Hersteller vorgegebener Standards, wie autoservicepraxis.de berichtete. Konkret hat die Entscheidung das Vertriebssystem eines Nutzfahrzeugherstellers zum Gegenstand. Daneben wurde der Hersteller dazu verurteilt, den beiden Werkstätten jenen Schaden zu ersetzen (Schadenersatz), der ihnen durch die unberechtigte Verweigerung der Vertragsgewährung entstanden ist.

Mit dem Urteil vom 29. April (Az.: U (K) 2690/09) bestätigte das Gericht seine bereits in zwei vorhergehenden Entscheidungen vertretene Rechtsauffassung [8. Januar 2009 (Az.: U (K) 1501/08 und U (K) 1511/08)].

Nach der KFZ-GVO 1400/2002 besteht ein zwingender Anspruch (Kontrahierungszwang) auf einen Servicevertrag, soferne die qualitativen Standards erfüllt werden.