FAQ: häufig gestellte Fragen zu neuen KFZ-GVO

Sonntag, 01. September 2012

Die Europäische Kommission hat am 27. August 2012 eine Sammlung häufig gestellter Fragen (freequently asked questions, FAQ) zur neuen Gruppenfreistellungsverordnung für den KFZ-Sektor (VO 461/2010, „After-Sales-GVO“) publiziert.

Seit der Annahme der After-Sales-GVO und der Ergänzenden Leitlinien sind bei der Kommission zahlreiche Fragen zur Anwendung des neuen Rahmens für den Vertrieb und die Instandsetzung von Kraftfahrzeugen und für den Vertrieb von Kraftfahrzeugersatzteilen eingegangen, die in den FAQ zusammengefasst werden.

Diese häufig gestellten Fragen sollen die Ergänzenden Leitlinien weiter vertiefen, aber nicht ersetzen. Die FAQ richten sich vor allem an im Kfz-Sektor tätige Unternehmen und Personen sowie an Vertreter der Rechtsberufe, damit sie besser nachvollziehen können, welche Ansätze die Generaldirektion Wettbewerb der Kommission bei spezifischen Aspekten des Kfz-Marktes verfolgt.

Die FAQ sind unverbindlich noch greifen sie der Auslegung der Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) durch die Gerichte der Europäischen Union vor. Auch die mögliche Anwendung der Artikel 101 und 102 auf die spezifischen Umstände eines Einzelfalls durch die Kommission bleibt von den FAQ unberührt.

Die FAQ sind thematisch geordnet. Erläutert werden die folgenden Aspekte:

  • Einhaltung von Gewährleistungen
  • Kundendienstleistungen im Rahmen von Leasingverträgen
  • Lieferung von Ersatzteilen
  • Nutzung bzw. Kauf von Werkzeugen, Zugang zu technischen Informationen
  • Zugang zu den Netzen zugelassener Werkstätten

FAQ zur VO 461/2010

Sammlung häufig gestellter Fragen (freequently asked questions, FAQ) zur neuen Gruppenfreistellungsverordnung für den KFZ-Sektor (VO 461/2010, „After-Sales-GVO“)

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Dr. Johannes Öhlböck LL.M.

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