staatliche Beihilfe: Kommission genehmigt Umstrukturierungsplan von PSA Peugeot Citroën

Donnerstag, 21. August 2013

Nach eingehender Prüfung ist die Europäische Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die von Frankreich gewährte Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 571,9 Mio. EUR für die Unternehmensgruppe PSA mit dem Binnenmarkt vereinbar ist. Der inzwischen aktualisierte Umstrukturierungsplan wird es insbesondere ermöglichen, die Rentabilität der Gruppe wiederherzustellen und die durch die staatliche Beihilfe bewirkten Wettbewerbsverzerrungen in Grenzen zu halten (Quelle: European Commission - IP/13/757   30/07/2013)

„Nach gründlicher Prüfung haben wir zu einer Lösung gefunden, die der PSA-Gruppe eine Umstrukturierung innerhalb eines klar abgesteckten Rahmens erlaubt und gleichzeitig die negativen Auswirkungen für die Wettbewerber, die keine Unterstützung aus öffentlichen Mitteln erhalten haben, auf ein Minimum beschränkt. Das Ergebnis ist ausgewogen und eröffnet der PSA die Chance, ihre Tätigkeit auf einem soliden Fundament fortzuführen", so der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia.

Die Beihilfe erfolgt in Form einer staatlichen Garantie für die von der Banque PSA Finance bis 31. Dezember 2016 begebenen Anleihen bis zu einem Kapitalbetrag von 7 Mrd. EUR (Bruttosubventionsäquivalent: 486 Mio. EUR) einerseits und eines rückzahlbaren Vorschusses in Höhe von 85,9 Mio. EUR für die Durchführung des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens „50CO2Cars" andererseits. Der Gesamtbetrag der Umstrukturierungsbeihilfe beläuft sich somit auf 571,9 Mio. EUR.

Die Aktualisierung des Umstrukturierungsplans, mit der den jüngsten Entwicklungen am europäischen Automobilmarkt Rechnung getragen wird, hat die Bedenken der Kommission hinsichtlich der Wiederherstellung der Rentabilität der PSA-Gruppe ausgeräumt. Für den Fall, dass ihre Ergebnisse deutlich hinter den im Plan enthaltenen Prognosen zurückbleiben, hat sich die Gruppe verpflichtet, ergänzende Korrekturmaßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass im Umstrukturierungszeitraum eine bestimmte Nettoverschuldungshöhe überschritten wird. Mit der Rückkehr zur Rentabilität der Gruppe wird auch die Solidität der Bank wiederhergestellt, deren aktuelle Schwierigkeiten aus ihrer organisatorischen Verknüpfung mit dem Rest der Gruppe resultieren. Außerdem ist die Kommission der Auffassung, dass das FuE-Vorhaben „50CO2Cars", das Teil des Umstrukturierungsplans ist und die Entwicklung eines „Mild-Hybrid"-Dieselmotors zum Ziel hat, einen positiven Beitrag zur Rentabilität der Gruppe leistet.

Die staatliche Garantie für die Anleiheemissionen der Banque PSA Finance ermöglicht eine Refinanzierung zu geringen Kosten. Der daraus erwachsende Vorteil muss dem Ziel der Wiederherstellung der Rentabilität der Gruppe angemessen sein, darf es dieser aber nicht erlauben, Kredite für den Kauf von Kraftfahrzeugen anzubieten, durch die ihre Verkaufszahlen – zum Nachteil ihrer Konkurrenten – künstlich in die Höhe getrieben würden. Daher hat Frankreich zugesagt, die von der PSA für die Garantie zu zahlenden Gebühren (derzeit 260 Basispunkte pro Jahr auf die begebenen Anleihen) anzuheben, wenn der „Durchdringungsgrad" der Banque PSA Finance, d. h. der Anteil der verkauften Fahrzeuge der Marken Peugeot und Citroën, bei denen die Finanzierung über die Banque PSA Finance erfolgt, zunimmt. Bei starkem Anstieg des Durchdringungsgrads kann die Gebühr auf bis zu 491 Basispunkte ansteigen, was dem von der Kommission geschätzten Marktpreis entspricht.

Darüber hinaus hat sich die PSA-Gruppe verpflichtet, an der Finanzierungsmarge, die die Banque PSA Finance den Vertragshändlern derzeit einräumt, festzuhalten und während der Umsetzung des Umstrukturierungsplans auf den Erwerb größerer Beteiligungen zu verzichten. Schließlich wurden die ursprünglich für das Vorhaben „50CO2Cars" vorgesehenen Zuschüsse in Höhe von 24,5 Mio. EUR in rückzahlbare Vorschüsse umgewandelt, so dass bei erfolgreicher Einführung dieser Technologie die als Vorschüsse gezahlten Beträge in voller Höhe an den Staat zurückfließen werden.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird von einem unabhängigen Experten überwacht, dessen Benennung vorab von der Kommission zu genehmigen ist.

Im Übrigen leistet die PSA-Gruppe mit der Durchführung eines umfassenden Plans zur Veräußerung von Vermögenswerten einen Eigenbeitrag zur Deckung der Umstrukturierungskosten.

Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass der Umstrukturierungsplan – ergänzt durch die Zusagen Frankreichs – der PSA-Gruppe die Wiederherstellung ihrer Rentabilität ermöglicht, wobei die Interessen der Wettbewerber, die keine öffentlichen Mittel in Anspruch genommen haben, in angemessener Weise geschützt bleiben.

Hintergrund

Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen haben eine stark wettbewerbsverzerrende Wirkung, da sie Unternehmen künstlich auf dem Markt halten, die sich ohne Unterstützung nicht am Markt hätten behaupten können. In den Leitlinien der EU von 2004 für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen wurden daher bestimmte Kriterien festgelegt, die einzuhalten sind, damit gewährleistet ist, dass derartige Beihilfen nur an Unternehmen mit realistischen Rentabilitätsaussichten gehen. Gleichzeitig müssen die Unternehmen Maßnahmen treffen, um die durch die staatliche Unterstützung verursachten Wettbewerbsverzerrungen abzumildern (siehe IP/04/856 und MEMO/04/172).

Den Leitlinien zufolge muss ein solider Umstrukturierungsplan den Beihilfeempfänger bei Zugrundelegung realistischer Annahmen in die Lage versetzen, langfristig wieder rentabel zu wirtschaften. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen wiederholt um staatliche Unterstützung ersuchen, anstatt aus eigener Kraft im Wettbewerb zu bestehen. Da öffentlich geförderte Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil erhalten, der ihren Wettbewerbern nicht gewährt wird, muss der Plan Maßnahmen vorsehen, mit denen die durch die staatliche Förderung bewirkten Wettbewerbsverfälschungen begrenzt werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen Abbau von Kapazitäten oder Marktanteilen handeln. Außerdem muss der Begünstigte einen erheblichen Eigenbeitrag zu den Umstrukturierungskosten leisten. Ferner darf eine Umstrukturierungsbeihilfe nur einmal in 10 Jahren gewährt werden (Grundsatz der einmaligen Beihilfe).

Im Februar 2013 genehmigte die Kommission vorläufig eine Garantie des französischen Staates für Anleiheemissionen der Banque PSA Finance S.A. bis zu einem Nominalbetrag von 1,2 Mrd. EUR (siehe IP/13/106). Im Mai 2013 eröffnete die Kommission eine eingehende Prüfung des Umstrukturierungsplans der PSA-Gruppe, da sie vor allem Zweifel hatte, ob die langfristige Rentabilität der Gruppe wiederhergestellt werden könnte und die angemeldeten Ausgleichsmaßnahmen ausreichen würden.

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Rechtsanwalt

Dr. Johannes Öhlböck LL.M.

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