KFZ-Vertriebsrecht besteht hauptsächlich aus den Regeln der KFZ-GVO, (Mehrmarkenvertrieb, Kündigungsfristen, Standards, Zugang zu technischen Informationen, Absatzziele, Standortfragen, ...) sowie Vorschriften über Investitionsersatz und Ausgleichsanspruch. Darüber hinaus hat Rechtsprechung wichtige Impulse gesetzt und entschieden, dass der Importeur nach Vertragsende zur Ersatzteilrücknahme verpflichtet ist.
Der Geschädigte ist grundsätzlich n icht verpflichtet , einen Sondermarkt...
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Citroën hat gegenüber einer Vertragswerkstatt die außerordentliche...
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Darf man sich die Werkstätte frei aussuchen? Vielfach tritt nach Inkrafttreten...
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Die europäische Kommission hat am 27.05.2010 überarbeitete Wettbewerbsregeln...
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Die Europäische Kommission hat heute überarbeitete Wettbewerbsvorschriften...
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EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia hat eine Neuregelung der KFZ-GVO für den...
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