Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt in allen Fragen des KFZ-Vertragshändlerrechts wie etwa
- Vertragsanbahnung (neuer Händlervertrag und Werkstättenvertrag) bei Aufnahme einer neuen Marke
- Vertragskündigung samt Geltendmachung von Ansprüchen (Ausgleichsanspruch, Investitionsersatz, Ersatzteilrücknahme)
- Einzelfragen zu Vertriebsrecht und GVO
Dr. Johannes Öhlböck LL.M.
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