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Mittwoch, 22. Dezember 2009
Der Verkäufer eines gebrauchten Pkw muss den Käufer darüber aufklären, dass er das Auto selbst kurze Zeit vor dem Weiterverkauf von einem nicht im Kfz-Brief eingetragenen... weiter
(Auszug aus AutoInformation Nr. 2446, 16.11.2019)
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