Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt
- Vertragshändler
- Werkstätten
- Handelsvertreter
- Tankstellen
in allen Fragen des Vertriebsrechtes und unterstützt bei
- Auslegung Vertrag (Händlervertrag, Werkstättenvertrag, Tankstellenvertrag)
- Vertragsanbahnung (Händlervertrag, Servicevertrag, Tankstellenvertrag)
- Aufnahme einer neuen Marke
- Vertragskündigung samt Geltendmachung von Ansprüchen (Ausgleichsanspruch, Investitionsersatz, Ersatzteilrücknahme)
- Einzelfragen zu Vertriebsrecht und GVO
Dr. Johannes Öhlböck LL.M.
Rechtsanwalt
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