Die neue KFZ-GVO im Detail

Dienstag, 14. November 2011

Die KFZ-GVO 1400/2002, die auch den Neufahrzeugvertrieb regelt, gilt noch bis 31.05.2013. Nach diesem Tag gelten die Bestimmungen der GVO-neu (VO 461/2010 oder "After-Sales-GVO" ) für den... weiter

KFZ-GVO neu - Überblick

Freitag, 22. September 2011

Die EU-Kommission hat am 27. Mai 2010 mit der  VO 461/2010 neue Regeln für den Kraftfahrzeugsektor erlassen. Die neue KFZ-GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) ist seit 1. Juni 2010... weiter

MAN - kein Anspruch auf Abschluss eines Servicevertrages - KZR 6/09

Samstag, 06. Mai 2011

Ein Betreiber einer Werkstätte für Nutzfahrzeuge hat keinen Anspruch auf Abschluss eines Werkstattvertrages mit MAN in Deutschland. Zudem hat er keinen Anspruch auf Abschluss... weiter

KFZ-GVO neu - Garantie und Gewährleistung

Donnerstag, 07. Juli 2010

Darf man sich die Werkstätte frei aussuchen? Vielfach tritt nach Inkrafttreten der neuen KFZ-GVO (461/2010) die Frage auf, ob Wartungsarbeiten und Servicearbeiten zwingend bei einer... weiter

VO 461/2010 - KFZ-GVO neu

Donnerstag, 07. Juli 2010

Die Europäische Kommission hat am 27. Mai 2010 überarbeitete Wettbewerbsvorschriften in Form einer Gruppenfreistellungsverordnung (VO 461/2010) für Vereinbarungen zwischen... weiter

Bundesgerichtshof stärkt Händlerverband den Rücken

Der deutsche BGH hat Händlerverbände als Vertreter der Interessen ihrer...
» weiter

Ausgleichsanspruch – Händler und Importeur bekommen nicht recht

Der Ausgleichsanspruch ist ein „Musterbeispiel für eine vom Gericht zu...
» weiter

Die neue KFZ-GVO im Detail

Die KFZ-GVO 1400/2002, die auch den Neufahrzeugvertrieb regelt, gilt noch bis...
» weiter

KFZ-GVO neu - Überblick

Die EU-Kommission hat am 27. Mai 2010 mit der  VO 461/2010 neue Regeln für...
» weiter

Ausgleichsanspruch - Neuerungen bei der Berechnung

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer am 13. Juli ergangenen Entscheidung...
» weiter

Automobilpreisbericht

Der Automobilpreisbericht zeigt für 2010 geringere Preisunterschiede bei...
» weiter

Dr. Johannes Öhlböck LL.M.

Rechtsanwalt
[T] +43-1-505 49 59
www.raoe.at
office@raoe.at